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]]>Denn aufwändige Heilbehandlungen dauern wesentlich länger – bis zu mehreren Sitzungen – und können auch viel unangenehmer sein.
In welchen Abständen soll man nun diese Kontrollen durchführen lassen?
Für die meisten Patienten ist die halbjährliche Untersuchung sinnvoll und ausreichend. Vierteljährliche und eventuell noch kürzere Abstände sind angebracht bei Patienten mit chronischen Zahnfleisch- und Zahnbettentzündungen (Parodontitis), erhöhter Kariesgefahr und nicht ausreichender Mundhygiene. Jährliche Kontrollen empfehlen sich nur für Patienten mit äußerst guter Zahnpflege, keinen oder nur wenigen Füllungen und nachgewiesener Kariesresistenz.
Ihr Zahnarzt gibt Ihnen auch gerne Tipps zur individuellen Mund- und Zahnpflege. Inzwischen gehen viele Patienten zur Individualprophylaxe. Die Kosten dafür werden allerdings nicht oder nur zu einem geringen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Dennoch setzen Sie Ihr Geld gut ein, denn die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt löst den Schmutz, den Sie selbst beim Zähne putzen nicht wegbekommen haben und schützt durch Maßnahmen wie Desinfektion und Fluoridierung Ihre Zähne dauerhaft vor schädigenden Einflüssen.
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Erst mit dem regelmäßigen Prophylaxe-Termin beim Zahnarzt kann eine optimale Vorsorge und der perfekte Schutz für die Zähne getroffen werden. In der Prophylaxe-Sitzung werden Ursachen von Zahnerkrankungen erläutert, Tipps für zahngesunde Ernährung gegeben und die optimale Putztechnik besprochen und geübt.
Selbstverständlich werden dem Patienten dann auch die bakteriellen Beläge und Zahnstein auf den Zahnoberflächen beseitigt als auch die Zahnzwischenräume gereinigt.
Zum Schluß erfolgt das fluoridieren der Zähne. Die Anzahl der jährlichen Prophylaxe-Termine liegen zwischen 1- 4 Termine und werden vom Zahnarzt in Abhängigkeit des Erkrankungsrisikos empfohlen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diese Vorsorge-Termine nicht mehr, jedoch ist ein gesundes Gebiss schon immer preiswerter gewesen als die Behandlung von kranken Zähnen.
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