Dauerhaft befestigter, nicht herausnehmbarer Zahnersatz zum Verschluss vorhandener Zahnlücken.
Die an die Zahnlücke angrenzenden Zähne oder eventuell auch Zahnimplantate dienen als Brückenpfeiler, an denen der Zahnersatz mit Kronen oder Einlagefüllungen verankert wird.
Die Zähne, die als Brückenpfeiler dienen, werden speziell beschliffen und auf ihnen wird
schließlich die fertige Brücke mit bestimmten Zement- oder Kunststoffklebern befestigt.
Brücken, die nur auf einer Seite der Zahnlücke an einem oder mehreren Brückenpfeilern verankert sind, nennt man Freiendbrücken. Sie können nur dann verwendet werden, wenn die zu erwartende Belastung der Brückenglieder sehr gering ist; es könnte sonst zu einer unbeabsichtigten Fehlbelastung und Lockerung kommen.
Brücken können auf verschiedene Weisen und aus verschiedenen Materialien hergestellt werden:
Vollgussbrücken werden in einem Zahntechnischen Labor komplett aus Metall gegossen. Dabei kommen unterschiedlichste Metallsorten zur Verwendung, von hochgoldhaltigen Legierungen bis zu preiswerten Nichtedelmetallen. Einsatzgebiet: Backenzähne, nicht sichtbarer Bereich.
Verblendbrücken bestehen im inneren, tragenden Bereich ebenfalls aus Metall, sind aber im sichtbaren Bereich mit Porzellan (Keramik) oder Kunststoff beschichtet.
Einsatzgebiet:
Frontzähne, sichtbarer Bereich.
Vollkeramische Brücken, die komplett aus porzellanähnlichen, sehr stabilen keramischen Materialien bestehen, sind noch im Entwicklungsstadium, aber für die Zukunft sicherlich die optimale Lösung. Zur Zeit jedoch sind sie nur für kleine Lücken, z.B. zum Ersatz eines einzelnen Zahnes geeignet.